Nachts mit Martinshorn! – Muss das sein?

Stellen Sie sich vor: Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an Ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder – Die werden doch nicht zu uns kommen oder – Sind unsere Kinder alle zu Hause oder – Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören, und uns wieder mal zeigen das sie mal wieder unterwegs sind!

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Dies ist zwar verständlich, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf das normalerweise benutzt werden. Das einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis, der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein.

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.

Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird…



Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache

Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt großteils befreit sind sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.

Die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt, wird ein Fußgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert, nicht von dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt.

Wie soll ich mich als Verkehrsteilnehmer verhalten?

Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?

Besser folgen Sie folgenden Grundsätzen:

Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt

Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)

Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker

Überlegen Sie dabei, ob auch ein schweres Fahrzeug, zum Beispiel Fahrzeuge der Feuerwehr, die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!). – Sollte dies nicht möglich sein, fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle.

An einer roten Ampel dürfen Sie einem Einsatzfahrzeug auch Platz machen, indem Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren. In diesem Fall begehen Sie keinen Verkehrsverstoß. Aber hier gilt äußerste Vorsicht.

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie unseren Feuerwehrkameraden aus Hannover eine exzellente Broschüre herausgebracht, die zeigt, wie Sie sich im Verkehr verhalten müssen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sonderzeichen auftaucht.

Die Broschüre Blaulicht und Martinshorn zum Download:

Blaulicht & Martinshorn – Was tun?

Ja, Blaulicht und Martinshorn müssen sein! Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vielen Dank!